Achtung Sonderanfertigung: Zur Anfertigung dieses In-Ear Hörers ist ein Abdruck (Otoplastik) von einem Hörgeräteakustiker erforderlich, durch den weitere Kosten entstehen. Nach dem Bestelleingang erhalten Sie von unseren Spezialisten eine E-Mail mit allen erforderlichen Informationen zur weiteren Bearbeitung. Bitte beachten Sie, dass bei Sonderanfertigungen entsprechend unseren AGB §4 Abs. 5 keine Money-Back Garantie gewährt werden kann.
Der unverbindlicher Verkaufspreis (UVP) ist der Preis, den der Hersteller als Verkaufspreis an den Kunden empfiehlt.
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