Wer sich für den Kauf eines Funksystems interessiert, wird sich mit der Frage beschäftigen dürfen, für welchen der zahlreichen Frequenzbereiche er sich entscheiden soll. In den letzten zehn bis zwanzig Jahren wurde unsere Frequenzlandschaft durch moderne Technologien wie Mobilfunk, digitales Radio und Fernsehen ordentlich umgekrempelt. Manch einer wundert sich heute, weshalb sein älteres Funksystem gestört wird und weiß gar nicht, dass er auf der damals gekauften Frequenz heute vielleicht gar nicht mehr funken darf.
Nachfolgend beschäftigen wir uns mit den zur Verfügung stehenden Frequenzbereichen und deren Unterschiede. Die Informationen spiegeln den Stand im Jahr 2025 wider. Außerdem sei erwähnt, dass wir uns ausschließlich auf die Situation in Deutschland beschränken. Zwar gibt es im europäischen Umfeld einige Parallelen, leider aber auch sehr viele Differenzen, die den Rahmen dieses Artikels sprengen würden. Mehr Infos zu den Regularien weiterer Länder finden Sie zusammengefasst auf der Infoseite der APWPT und bei Ihrer entsprechenden Landesbehörde.
Geregelt ist der Funkbetrieb in Deutschland übrigens im Telekommunikationsgesetz. Gemäß § 55 bedarf jede Frequenznutzung einer vorherigen Frequenzzuteilung. Glücklicherweise sind viele für uns relevante Frequenzbereiche per sog. Allgemeinzuteilungen freigegeben. Diese sind entweder frei für alle Anwender oder eingeschränkt auf bestimmte Nutzergruppen. Allgemeinzuteilungen sind immer befristet, was jedoch nicht bedeutet, dass sie zu gegebener Zeit nicht wieder verlängert werden. Man kann es nur leider nicht verbindlich vorhersagen. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass die Regularien sehr fluide sind und es immer wieder neue Teilbereiche gibt, die hinzukommen oder wegfallen. Den aktuellsten Stand der Dinge findet man auf der Infoseite der Bundesnetzagentur.
Das Gute zuerst: In Deutschland sind mittlerweile die Frequenzbereiche, in denen das Gros der erhältlichen Funksysteme arbeitet, frei nutzbar. Es entfällt also eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur und auch eine damit einhergehende Gebühr. Allerdings unterscheidet der Gesetzgeber zwischen einer privaten und einer professionellen Nutzung. Letztere ist als „der gewerbliche und fachmännisch ausgeübte Einsatz drahtloser Produktionsmittel“ definiert. Hierzu zählen professionelle Veranstaltungen und Einrichtungen, wie Theateraufführungen, Konzerte professioneller Musikgruppen oder professionelle Dienstleistungen der Veranstaltungstechnik. Folgende relevanten Bereiche sind für die entsprechenden Anwendergruppen nutzbar:
823 – 832 MHz (LTE-Duplexlücke)
Allgemeinzuteilung: Vfg. 2/2015, Befristung bis Ende 2025
LTE (Long Term Evolution) ist als Mobilfunkstandard vielen ein Begriff. Als Duplexlücke bezeichnet man den freien Frequenzbereich, der Down- und Uplink voneinander trennt. Die Lücke im Bereich LTE 800 beginnt bereits bei 821 MHz, die Allgemeinzuteilung jedoch erst ab 823 MHz. Je nach LTE-Umfeld ist es ratsam, etwas Abstand zu den Rändern des Frequenzbands zu lassen. In der Praxis kann dies die Maximalzahl der zeitgleich nutzbaren Funksysteme einschränken. Sich pauschal in der Mitte zu platzieren (ca. 825 – 828 MHz), ist vorbeugend ratsam. Zusammen mit den nachfolgend beschriebenen Bereichen bietet sich dieses Frequenzband für private Nutzung an.
863 – 865 MHz (ISM-Band)
Allgemeinzuteilung: Vfg. 107/2018, befristet bis 2028
Oft als ISM-Band bezeichnet (Industrial, Scientific and Medical), handelt es sich eigentlich um ein sog. SRD-Band (Short Range Device). Wie man es auch nennen mag, es ist europaweit lizenzfrei für jeden nutzbar. Während andere Frequenzbereiche meist mit bis zu 50 mW betrieben werden dürfen, obliegt der Bereich 863-865 MHz einer Beschränkung auf maximal 10 mW. Für Bühnenanwendungen im Amateurbereich reicht dies locker aus, zumal viele Einsteigersysteme auch in anderen Frequenzbereichen nicht stärker senden. Die größere Einschränkung stellt eher die enge Bandbreite von nur 2 MHz dar. Je nach Qualität ist bei spätestens vier Funksystemen Schluss. Wir empfehlen diesen Bereich eher nur für Einzel- oder Doppelanwendung oder als Ergänzung bestehender Funksysteme in anderen Bändern.
1,8 GHz (LTE-Duplexlücke 1785 – 1805 MHz)
Allgemeinzuteilung: Vfg. 3/2015, befristet bis 2025
Der Sachverhalt entspricht grundsätzlich dem der Duplexlücke 823 – 832 MHz. Das 1,8 GHz Band nutzt den entsprechenden Freiraum im Mobilfunknetz LTE 1800 und ist ebenfalls für jeden Nutzer freigegeben. Wer „GHz“ hört, denkt oft an „digital“. Zwar gibt es auch digitale Systeme in diesem Frequenzbereich, jedoch ist die Mehrzahl der dort arbeitenden System analog.
Bei so viel Ähnlichkeit zur Duplexlücke 823 – 832 MHz, drängt sich natürlich die Frage auf, ob eines der beiden Bänder im direkten Vergleich Vor- oder Nachteile hätte. Sofern bei einer ortsgebundenen Anwendung bekannt ist, ob regional LTE 800 oder LTE 1800 existiert, empfiehlt es sich, das jeweils andere Band auszuweichen. Ansonsten würde unter gleichen Bedingungen ein Funksystem auf niedrigerer Frequenz eine etwas höhere Reichweite erzielen. Im Zweifelsfall darf man somit dem Frequenzband 823 – 832 MHz den Vorzug geben. Wer als tourender Anwender mehrere Funkstrecken zeitgleich betreiben möchte, dem empfiehlt sich besser die Verteilung auf beide, bzw. allgemein auf mehrere Frequenzbänder.
1,9 GHz (DECT)
Allgemeinzuteilung: Vfg. 102/2024, Befristung bis Ende 2035
Bisher eher selten anzutreffen, nehmen Funksysteme im 1,9 GHz Band eine Ausnahmestellung ein. Auf den europaweit lizenzfreien Frequenzen 1880 – 1900 MHz nutzen diese ausschließlich digitalen Systeme den von heimischen Festnetztelefonen bekannte DECT-Standard (Digital Enhanced Cordless Telecommunications). Mit einer zulässigen Sendeleistung von bis zu 250 mW werden Reichweiten auch über 100 m hinaus realisiert. Eine einfache Handhabung, sichere Verschlüsselung und die hohe Anzahl zeitgleich nutzbarer Kanäle drängen sich für Konferenzen und Sprachübertragungen auf, deren Anwender sich wenig um die Technik kümmern wollen. Hier stört auch die Latenz von ca. 20 ms nicht. Für Musiker ist dies allerdings der Knackpunkt. Gitarren- und InEar-Systeme wird man vergeblich suchen. Für Gesang ist ein solches System aber auch nicht empfehlenswert. Für Musiker gilt daher: Finger weg!
2,4 GHz und 5 GHz (WLAN)
Allgemeinzuteilung 2,4 GHz: Vfg. 128/2023, Befristung bis Ende 2033
Allgemeinzuteilung 5 GHz: Vfg. 126/2022, Befristung bis Ende 2032
Funksysteme auf diesen weltweit lizenzfreien WLAN-Frequenzen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Die Trägerfrequenzen liegen im 2,4 GHz Band auf 2400,0 – 2483,5 GHz, im 5 GHz Band zweigeteilt auf 5150 – 5350 GHz und 5470 – 5725 GHz.
Die Funksysteme in diesen Bändern arbeiten ausschließlich digital. Die Technik ist erschwinglich und der Klang analogen Systemen meist hörbar überlegen. Mit ca. 3-7 ms fallen die Latenzen zudem so kurz aus, dass sie nicht mehr wahrnehmbar sind. Der kleine Haken: Diese Frequenzen werden u. a. auch für WLAN, Bluetooth oder ZigBee genutzt. Im Grunde kann hier alles Mögliche funken und folglich stören oder gestört werden. Die Hersteller begegnen diesem Problem mit intelligentem Frequenzmanagement und beispielsweise zeitgleichem Senden auf mehreren fixen oder gar variablen Frequenzen. Für kleine Funk-Setups im Amateurbereich klappt das selbst neben bestehenden WLAN-Systemen überraschend gut. Dennoch: Bei professionellen Produktionen wird kaum jemand auf diese Frequenzen setzen, zumal auch die maximale Reichweite überschaubar ist. Man kann hier ungefähr mit der Hälfte an Reichweite und auch mit stärkeren Abschottungseffekten gegenüber vergleichbaren Systemen im niedrigeren UHF-Bereich rechnen.
470 – 608 MHz sowie 614 – 694 MHz und 736-753 MHz
Allgemeinzuteilungen: Vfg. 99/2022, Befristung bis Ende 2030 und Vfg. 100/2022, Befristung bis Ende 2032
Früher ausschließlich lizenzpflichtig, wurden die Teilbereiche 470 – 608 MHz und 614 – 694 MHz im April 2020 und der Bereich 736 – 753 MHz in 2022 „für Anwendungen zur professionellen Produktion“ freigegeben. Die Auslegung lässt Interpretationsspielraum. Als Beispiele sind Programmproduktionen des Rundfunks, Theateraufführungen, Konzerte professioneller Musikgruppen oder auch professionelle Dienstleistungen der Veranstaltungstechnik genannt. Allerdings funkt man auch hier nicht zwingend alleine. Im gleichen Spektrum liegt das digitale, terrestrische Fernsehen DVB-T2. Welche Frequenzblöcke (sog. TV-Kanäle) jeweils belegt oder frei sind, ist regional höchst unterschiedlich. Dem tourenden Anwender bleibt ein Frequenzscan vor Ort oft nicht erspart. Dennoch und trotz der Doppelbelegung mit DVB-T2 ist dieser rund 200 MHz umspannende Frequenzbereich allererste Wahl für größere Funksetups.
703 – 733 MHz sowie 758 – 822 MHz und 832 – 863 MHz
Diese Frequenzbereiche sind für die Nutzung des LTE Netzes belegt, daher ist die Nutzung von Funkmikrofonen und InEar Monitoring Systeme untersagt. Vorsicht ist bei der Nutzung älterer Funksysteme geboten, da Teilbereiche vor der Digitalen Dividende 2010 der Allgemeinheit zugeteilt waren. Prüfen Sie also vor Betrieb nochmals, in welchem Bereich Ihr System sendet. Sollte eine Neuanschaffung anstehen, steht unser Team der Beschallungsabteilung gerne beratend zur Seite.
Zusammenfassung
Trotz regional unterschiedlicher Überlagerungen mit DAB+, DVB-T2 und den LTE-Bändern stehen uns zahlreiche Frequenzbereiche zur Verfügung, welche mittlerweile fast alle lizenzfrei genutzt werden dürfen. Der Profi wird weiterhin vorzugsweise auf die oben genannten Frequenzen zwischen 470 und 753 MHz setzen. Der private Anwender findet in den LTE Duplexlücken und den digitalen GHz-Bändern kleinere Felder vor, welche in der Summe ebenfalls ein ordentliches Funksetup ermöglichen. Wer auf die simultane Nutzung vieler Funkkanäle angewiesen ist, dem sei in allen Fällen die Verwendung höherwertiger Systeme ans Herz gelegt, da hier pro Frequenzband mehrere Kanäle parallel nutzbar sind.
Abschließende Hinweise
Da auch wir nicht jede rechtliche Änderung sofort mitbekommen, sei sicherheitshalber darauf hingewiesen, dass sämtliche Angaben in diesem Kapitel ohne Gewähr sind. Wer tiefer in die Materie einsteigen möchte oder Fragen zu individuellen Frequenzzuteilungen hätte, dem empfiehlt sich unbedingt die Kontaktaufnahme zur Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de). Hilfestellung bei der Auswahl der Funksysteme, Tipps aus der Praxis, sowie allgemein fachliche Beratung erhalten Sie von unseren Fachleuten der PA-Abteilung unter Tel. 09546/9223-35 oder per Mail an pa@thomann.de.